Mitglied werden

Danke, dass Sie Mitglied der Deutschen Assoziation für Internationalen Bildungsaustausch e. V. werden wollen. Bitte füllen Sie dazu das untenstehende Formular aus. Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Als DAIA-Mitglied…

  • profitieren Sie von einer reduzierten Teilnahmegebühr bei der DAIA-Jahrestagung,
  • erhalten Sie Zugang zu geschützten Webinhalten – wie beispielsweise Fachpräsentationen,
  • erhalten Sie die Möglichkeit, sich in einem Netzwerk von Gleichgesinnten auszutauschen,
  • unterstützen Sie die Ziele des Vereins – beispielsweise die Erleichterung internationaler Bildungszusammenarbeit.

Wer kann Mitglied werden?

  • Jede volljährige natürliche und jede juristische Person, welche die Ziele des Vereins unterstützt.
  • Die DAIA vereint Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Hochschulen, zwischenstaatlichen Institutionen, Behörden und anderen Organisationen, die mit länderübergreifender Bildung zu tun haben.

Antrag auf Mitgliedschaft

Hiermit beantrage ich die Aufnahme als Mitglied in der DAIA – Deutschen Assoziation für Internationalen Bildungsaustausch e. V.

Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Geschäftsjahres beendet werden.

Bei Fragen zur Mitgliedschaft können sich Interessierte jeder Zeit an den Vorsitzenden wenden.

    Die Satzung des Vereins habe ich zur Kenntnis genommen. Mit der Verwendung meiner Daten für satzungsgemäße Zwecke bin ich einverstanden. Der Verein ist vom Finanzamt Karlsruhe als gemeinnützig anerkannt. Mitgliedsbeitrag und Spenden sind steuerlich absetzbar. Als Mitgliedsbeitrag bezahle ich:

    SEPA-Lastschrift-Mandat
    Mandatsreferenz: DAIAMBVornameName

    Hiermit ermächtige ich die DAIA – Deutschen Assoziation für Internationalen Bildungsaustausch e. V. die Zahlungen des oben angegebenen Mitgliedsbeitrags jährlich zum 1. März / 1.November von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der DAIA e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
    Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.